PKV -   Krankenversicherung Vorteil der Beitrag und die Leistung.

private Krankenversicherung und Steuern.

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Vorteil der privaten Krankenversicherung

Neben einem leistungsgerechten Beitrag hat die private Krankenversicherung weitere Vorteile. Einer davon ist

PKV und Steuern

Steuern   Steuern und private Krankenversicherung

Steuertipp   Steuertipp für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

Beitrag und Selbstbehalte   Beiträge und Selbstbehalt bei private Krankenversicherung - PKV -

 

Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung - PKV - haben die Möglichkeit, den Beitrag für die PKV durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu verringern. Inwiefern sich dies für den einzelnen rechnet, ist durch den Vergleich verschiedener Beiträge mit verschiedenen Selbstbehalten zu ermitteln.      

 

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PKV und Steuern  Steuern und private Krankenversicherung

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Der Beitrag für eine private Krankenversicherung hier: Krankenvollversicherung oder Zusatzversicherung - PKV - sowie für die private Pflegepflichtversicherung sind im Rahmen der Höchstbeiträge für die Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar.

Der Selbstbehalt der private Krankenversicherung hier: Krankenvollversicherung kann – sofern er im betreffenden Kalenderjahr zum Tragen gekommen ist – steuerlich als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung geltend gemacht werden.

Der Beitrag für eine private Pflegezusatzversicherung können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Allen ab dem 01. 01. 1958 geborenen Personen wird zusätzlich ein Steuerfreibetrag von jährlich Euro 184 eingeräumt.

Die Leistungen der private Krankenversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Das gilt auch (im Gegensatz zum Krankengeld der GKV) für Krankentagegeld auch bei der Krankenzusatzversicherung!

Ausnahme: Ein beherrschender Gesellschafter – Geschäftsführer könnte eine Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. In diesem Fall wären die Leistungen dann aber wieder steuerpflichtige Einnahmen des Betriebs.

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Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber die Krankheitskosten seiner Arbeitnehmer bis zu Euro 512,00 steuerfrei erstatten kann (vgl. A 11 Abs. 2 LStR) bzw. sprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater durch.

Bei Betrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern ist die steuerfreie Erstattung nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig.

Bei mehr Arbeitnehmern setzt die steuerfreie Erstattung von Krankheitskosten durch den Arbeitgeber voraus, daß die Unterstützungen

Aus einer mit eigenen Mitteln des Arbeitgebers geschaffenen, aber von ihm unabhängigen Unterstützungs- bzw. Hilfskasse gewährt wird, oder

Aus Beiträgen gezahlt werden, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat oder anderen Arbeitnehmervertretern überweist, um aus diesen Beträgen die Unterstützungen an die Arbeitnehmer zu gewähren, oder

Vom Arbeitgeber selbst nach Anhörung des Betriebsrats oder anderen Arbeitnehmern gewährt, bzw. nach einheitlichen Grundsätzen mit Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmervertreter bewilligt werden.

 

Vergleich der Krankenvollversicherung

 

Selbständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen sowie Angestellte mit einem Brutto-Monatseinkommen von in 2010 4.162,50 Euro (entspricht jährlich 49.950 Euro) dürfen sich privat krankenversichern.

 

 

s i t e m a p

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